Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen Chemotechnik Abstatt GmbH

1. Unsere allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich für Rechtsgeschäfte mit Unternehmern. Sie gelten ausschließlich; auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Ihre abweichenden Bedingungen haben keine Gültigkeit, ihnen wird hiermit widersprochen.

2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden.

3. Für Lieferumfang und Liefertermin ist allein unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Teillieferungen sind zulässig. Von uns genannte Liefertermine sind unverbindlich. Ein schriftlich bestätigter Liefertermin gilt als eingehalten, wenn wir Ihnen die Versandbereitschaft der Ware mitgeteilt haben, die Ware unser Werk verlassen hat bzw. dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person so übergeben wurde, dass unter normalen Umständen mit einer rechtzeitigen Lieferung gerechnet werden kann.

4. Wenn Sie mit der Zahlung einer unserer Rechnungen in Rückstand kommen, werden alle anderen noch ausstehenden Rechnungen sofort zur Zahlung fällig, Skonti entfallen. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Sie sind nicht berechtigt, Ansprüche gleich welcher Art aus unserer Geschäftsbeziehung an Dritte abzutreten.

5. Ab einen Warennettowert von EUR 3.000 beliefern wir Sie innerhalb der BRD frachtfrei ohne Entladung. Ist frachtfreie Lieferung geschuldet, so gilt dies nur für den branchenüblichen Versand und Transport. Mehrkosten, die z. B. wegen Fährenbenutzung, Bahnbenutzung oder Luftfracht entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Entsprechendes gilt für Mehrkosten, welche für einen vom Kunden gewünschten Mitnahmestapler oder eine Expressfracht entstehen. Bei darunter liegendem Warennettowert können Sie die Ware entweder ab Werk abholen oder wir senden Ihnen die Ware durch Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer auf Ihre Kosten und Ihre Gefahr unfrei zu.

6. Die Gefahr geht spätestens mit der Ablieferung oder Abholung der Ware auf Sie über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.

7. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen Sie jetzt oder künftig zustehen, gewähren Sie uns die folgenden Sicherheiten:

7.1 Sämtliche von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Dies gilt auch für bestrittene und/oder bedingte Forderungen. Sie sind berechtigt, die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange Sie nicht in Zahlungsrückstand sind.

7.2 Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Ware entstehenden Forderungen treten Sie bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen die Abtretungen hiermit an. Soweit wir unsere Forderungen in ein Kontokorrentverhältnis mit Ihnen aufnehmen, erstreckt sich die Vorausabtretung auch auf die entsprechende Saldoforderung. Wir ermächtigen Sie widerruflich, die abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn Sie mit Ihren Zahlungsverpflichtungen im Rückstand sind oder uns Scheck- oder Wechselproteste, Zahlungseinstellungen oder negative Auskünfte über Sie bekannt werden.

7.3 Diese Einzugsermächtigung gilt als widerrufen, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen oder auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gestellt wird. 7.4 Sie haben das Recht, die teilweise oder vollständige Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, wenn deren realisierbarer Wert 20 % der zu sichernden Forderungen übersteigt.

8. Für Mängel der Lieferung haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche, unbeschadet Punkt 9, wie folgt:

8.1 Sie haben die Ware und ihre Verpackung unverzüglich bei der Ablieferung/Abholung zu untersuchen. Sie haben alle offensichtlichen und erkennbaren Mängel, Fehlmengen und Falschlieferungen binnen 5 Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Weiterveräußerung oder Verarbeitung schriftlich unter Angabe der Chargennummer anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Wir können Ihre Rüge nur dann überprüfen, wenn Sie uns Gelegenheit geben, eine Probe der gerügten Ware zu untersuchen. Bei berechtigten Rügen haben Sie nach Ihrer Wahl Anspruch auf Nacherfüllung durch Lieferung mangelfreier Ersatzware oder auf Gutschrift des Kaufpreises. Bei unwesentlichen Mängeln scheiden Rücktritt und Verweigerung von Annahme oder Entgegennahme aus. Versteckte Mängel sind von Kaufleuten spätestens 7 Werktage nach deren Entdeckung schriftlich geltend zu machen. Kommen Sie den vorgenannten Verpflichtungen nicht nach, gilt die Ware als genehmigt.

8.2 Ihnen stehen nur dann weitere Ansprüche zu, wenn Sie uns eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung nachweisen können. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wir haften nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Bei Ansprüchen aus Produkthaftung, Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit gelten keine Haftungseinschränkungen.

8.3 Sachmängelansprüche, die nicht auf einem Verbrauchsgüterkauf beruhen, verjähren, soweit uns nicht Arglist vorwerfbar ist, spätestens nach 1 Jahr ab Ablieferung oder Abnahme der Ware. 8.4 Unsere Verkaufsunterlagen und Prospekte enthalten weder Beschaffenheitsangaben, noch stellen diese Eigenschaftszusicherungen dar. Maßgeblich ist allein unsere jeweils aktuelle Produktinformation. 8.5 Sie tragen die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen. Erfolgte eine Mängelrüge zu Unrecht, erstatten Sie unsere entstandenen Aufwendungen.

9. Sie haben ein Rücktrittsrecht, wenn wir Ihren Anspruch auf Nacherfüllung durch Lieferung mangelfreier Ersatzware nicht binnen vier Wochen erfüllen können. Darüber hinaus stehen Ihnen keine weiteren Ansprüche, auch nicht auf Ersatz von Verzugsschäden zu.

10. Rücklieferungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung unsererseits möglich. Von uns unbeanstandet zurückgenommene Waren vergüten wir mit 90 % des Netto-Rechnungsbetrages, abzüglich uns entstandener Kosten. Sie stellen uns diese Waren kosten- und frachtfrei nach Abstatt zu. Sonderprodukte und Sonderfarbtöne können wir leider nicht zurücknehmen.

11. Als freiwillige technische Leistung können Sie unseren Qualitätsservice und unsere Systemtechniker ansprechen. Auch dann gelten ausschließlich unsere schriftlichen Verarbeitungshinweise in unseren Produktinformationen. Sämtliche von diesen Verarbeitungshinweisen abweichenden Äußerungen unserer Mitarbeiter sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung rechtsverbindlich.

12. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch im Wechsel, Scheck- und Urkundenprozess, ist Heilbronn für den Fall, dass die Parteien Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Das Gleiche gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Es gilt ausschließlich bzw. vorrangig das Recht der BRD.

 

UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

Hotline: 0 70 62 / 95 42 19